Corona - Schlaraffia399


Schlaraffia 399    Zu den Teutschherren    Bad Mergentheim e.V.
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Corona-Regeln für die Schlaraffia
Zu den Teutschherren für die Winterung 162/163

06.04.2022
Vielliebe Freunde,
ab heute gilt auch für uns keine  2G-Regelung mehr in unserem Reych.
Maskenpflicht besteht nicht mehr, aber jeder handelt eigenverantwortlich

17.11.2021
Vielliebe Freunde,
ab heute gilt auch für und Schlaraffen die 2G-Regelung in unserem Reych.
Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben
(und 1 ungeimpfter aber PCR Getesteter)
Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land
am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten
behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen.
In vielen Bereichen gilt deshalb ab Mittwoch, 17. November 2021, die 2G-Regel,
etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen.

26.09.2021
Vielliebe Freunde,
leider zwingt uns die weiterhin andauernde Corona Pandemie zu massiven Schutzmaßnahmen,
um Sippungen in dieser Winterung überhaupt zu ermöglichen. Nachfolgend unsere Regelungen für die Winterung 162/163.
Sie sollen dem Schutz der eigenen und einreytender Sassen sowie der Styxin dienen.
Wir werden im Reych Zu den Teutschherren die 3-G-Regelung anwenden.
1. Zutritt zu Sippungen
Der Zugang zur Burg wird auf insgesamt 25 Personen beschränkt.
Zutritt zur Burg hat nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist und uns dies nachweist.
Welcher Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) nachzuweisen ist,
richtet sich nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
1.1. Nachweis Impfstatus einreytender Freunde
Der Nachweis der erfolgten Impfung erfolgt zusammen mit der Anmeldung durch Übermittlung einer Kopie des Impfzertifikats
oder durch Vorzeigen dieser Bestätigung in einer App unmittelbar nach Betreten der Burg.
Dieses Zertifikat wird spätestens nach Durchführung der Sippung,
zu welcher angemeldet wurde, vernichtet, soweit der Anmeldende die Aufbewahrung dieses Zertifikats nicht ausdrücklich bis zum Ende der Winterung 162/163 wünscht,
um sich bei Anmeldungen für weitere Sippungen einen neuen Nachweis zu ersparen.
 1.1.1.   Anmeldungen einreytender Freunde zu Sippungen
Einreytende Freunde müssen sich beim Kanzler Ritter Besan schriftlich (Homepage) oder per E-Mail - besan@399th.de - spätestens 24 Stunden vor Sippungsbeginn anmelden.
Spätere Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Es gibt keine Ausnahmen.
Einreyter werden per E-Mail vom Kanzler informiert, ob sie an der gewünschten Sippung teilhaben können.
(Coronabedingte begrenzte Anzahl von Einreytern auf 5 Personen).
Das aktuelle Hygienekonzept ist auf der Internetseite der Schlaraffia Zu den Teutschherren einsehbar. www.399th.de
 1.1.2. Anmeldung von Gästen Soweit Gäste an unseren Sippungen teilnehmen wollen, sind sie von ihrer Kontaktperson (“Paten”) beim Kanzler anzumelden.
Insoweit gelten die Regeln unter 1.1.1 entsprechend. Der den Gast Anmeldene hat dabei über den Impfstatus des Anzumeldenden Auskunft zu geben.
1.2. Nachweis eigener Sassen Bei den eigenen Sassen des Reychs wird der Impfstatus vor der ersten Teilnahme an einer Sippung dem Kanzler nachgewiesen.
Bei ausreichendem Impfstatus entfällt ein erneuter Nachweis für die folgenden Sippungen.
1.3. Bei Änderung der öffentlich-rechtlichen Coronavorschriften bleibt eine Anpassung der Regelungen vorbehalten.
 2. Lüftung der Räumlichkeiten
Nach dem amtlichen Teil erfolgt eine Stoßlüftung. Hierzu wird sowohl die Türe im Eingangsbereich,
als auch die Türe des Notausstiegs hinter dem Thron geöffnet.
3. Hygienemaßnahmen, -regeln
3.1. Desinfektionsmaßnahmen
Am Ende des Treppenabgangs zur Vorburg ist ein Spender mit Desinfektionsmittel seitlich an der Wand fest montiert.
Dieser ist von jedem Eintretenden unverzüglich nach Eintreten in die Vorburg zu benutzen.
Die Tische in Vorburg und Rittersaal werden vor Beginn der Öffnung der Burg desinfiziert.
In den Toiletten werden Desinfektionsmittel, Seife und Einmal- Handtücher vorgehalten.
 
3.2. Umfang der Maskenpflicht
Besondere Regelungen § 9 siehe Anhang
In der gesamten Vorburg, Burg und auf dem Weg zum Sesshaften herrscht in der momentanen Basisstufe keine Maskenpflicht.
(dieser Punkt kann jederzeit geändert werden).
Nicht vollständig Geimpften wird das Tragen einer geeigneten Maske (z.B FFP2) empfohlen.
 3.3. Abstandsregeln
In der Burg ist auf ausreichenden Abstand zum Nachbarn zu achten.
3.4. Gesang
Auf das Absingen von Klängen werden wir aus Sicherheitsgründen verzichten.
3.5. Atzung und Labung
Unsere Styxerei ist wie bisher besetzt. Atzung und Labung wird wie bisher angeboten.
Es gibt keine Bedienung am Platz oder in der Vorburg (Runder Tisch).
3.6. Kristalline
Nach der Sippung gibt es KEINE Kristaline.
Die Burg ist nach Ende der Sippung (Tam-Tam Schlag) zu verlassen
Wir sind uns bewusst, dass diese Einschränkungen unbequem sind.
Für den Schutz aller Beteiligten in unserer kleinen Burg sind sie jedoch unerlässlich.
Wir freuen uns auf Euer Kommen und wünschen allen eine erlebnisreiche
und schöne Sippung auch unter diesen besonderen Umständen
der Vereinsvorstand
Anhang
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
Vom 15. September 2021 §9
Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen
Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind zulässig
1. in der Basisstufe ohne Beschränkung,
2. in der Warnstufe nur mit Angehörigen eines Haushalts und fünf weiteren Personen,
3. in der Alarmstufe nur mit Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person.

Schlaraffia ® und Allschlaraffia ® sind eingetragene Wortmarken.
Verband Allschlaraffia ® Sitz CH Bern
© erstellt von Rt Besan 2021
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